Verschwommenes Bild eines Klinikflurs mit Pflegern.

Das neue Notver­tre­tungs­recht für Ehegat­ten – Unter­neh­mer­fa­mi­li­en benöti­gen weiter­hin rechts­si­che­re Vollmachten

(rb | März 2023) Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormund­schafts- und Betreu­ungs­recht umfas­send refor­miert. Der neue § 1358 BGB

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